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Unsere Beratungseinsatz

Beratungseinsatz

Was sind Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI?

Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen aber keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, Beratungseinsätze durchführen zu lassen.

Werden diese Beratungseinsätze nicht regelmäßig durchgeführt, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen
Diese Beratungseinsätze dienen einzig und allein dazu, die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege zu überprüfen. Hierbei wird der Pflegebedürftige von einer Pflegefachkraft des von ihm ausgewählten, zugelassenen Pflegedienstes in seiner häuslichen Umgebung besucht.
Beide, der Pflegebedürftige, wie auch der pflegende Angehörige können während des Beratungseinsatzes, pflegerische Probleme und Verbesserungsmaßnahmen mit der Pflegefachkraft direkt vor Ort besprechen. Die professionelle Pflegefachkraft kann die pflegerische Situation nicht nur beurteilen, sondern auch Ratschläge und Hilfestellungen geben. Sie ist in der Lage, Vorschläge zu machen, wie man zum Beispiel durch den Einsatz geeigneter Pflegehilfsmittel oder anderer Maßnahmen die pflegerische Versorgung verbessern kann.
Patienten mit Pflegegrad I, II und III sind verpflichtet, diesen Beratungseinsatz halbjährlich durchführen zu lassen.
Patienten mit Pflegegrad IV und V müssen diesen Einsatz vierteljährlich durchführen lassen.
Als zugelassener Pflegedienst in Duisburg führen wir, die alternative Krankenpflege D&K, diese Beratungseinsätze natürlich durch. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch mit uns einen Termin. 

Tel: 0203 700307
Wir protokollieren den Beratungseinsatz und leiten die entsprechenden Informationen automatisch an Ihre Pflegeversicherung weiter. Sie brauchen also selbst nichts zu veranlassen.
Gerne erinnern wir Sie telefonisch an den nächsten fälligen Beratungseinsatz, damit nichts in Vergessenheit gerät.

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